Dass ausgerechnet der überaus bürgerliche Kanton Aargau zu Beginn dieses Jahres die Asylnotlage ausgerufen und eine Notverordnung erlassen hat, die im Extremfall sogar die Beschlagnahme privater Liegenschaften erlaubt, dürfte manchen erstaunt haben. «Dann müssen wir im Regierungsrat darüber nachdenken, nach Corona bereits wieder eine Notsituation nach Zivilschutzgesetz auszurufen», wird SVP-Regierungsrat Jean-Pierre Gallati in der Aargauer Zeitung in diesem Zusammenhang zitiert.
Ein Mann benutzt sein Mobiltelefon waehrend er in einem Schlafsaal a ...