Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) spricht sich für die Abschaffung des sogenannten Politiker-Beleidigungsparagrafen 188 im Strafgesetzbuch aus. Der Schutz habe zwar ursprünglich Kommunalpolitiker und Institutionen stärken sollen, sagte Spahn der Süddeutschen Zeitung. Entstanden sei jedoch der Eindruck, «die Mächtigen haben sich ein Sonderrecht geschaffen».
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Der Paragraf stelle Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens unter besondere Strafe, wenn diese öffentlich erfolgen und das politische Wirken erheblich erschweren. «Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung. Der gilt für alle», betonte Spahn. Sonderregelungen für Politiker seien kontraproduktiv.
Paragraf 188 StGB wurde 1975 eingeführt und zuletzt 2021 im Zuge eines Gesetzes gegen Hasskriminalität ausgeweitet. Seitdem können entsprechende Taten auch ohne Strafantrag verfolgt werden. Nach Angaben einzelner Staatsanwaltschaften wurden allein in den vergangenen drei Jahren mindestens 1300 Verfahren wegen Politikerbeleidigung geführt, die tatsächliche Zahl dürfte höher liegen.