«Unterstellungen sind keine Beweise»: Verfassungsrechtler Prof. Murswiek zerlegt AfD-Einstufung des Verfassungsschutzes
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«Unterstellungen sind keine Beweise»: Verfassungsrechtler Prof. Murswiek zerlegt AfD-Einstufung des Verfassungsschutzes

Der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Dietrich Murswiek übt scharfe Kritik an der Entscheidung des deutschen Verfassungsschutzes, die AfD als «gesichert rechtsextremistisch» einzustufen.

In einem Interview in der NZZ betont Murswiek, dass der Verfassungsschutz bislang keine überzeugenden Beweise für diese Bewertung vorgelegt habe. Die meisten vom Verfassungsschutz angeführten Äusserungen von AfD-Politikern seien juristisch ungeeignet, eine generelle Verfassungsfeindlichkeit der Partei zu belegen.

«Unterstellungen sind keine Beweise»: Verfassungsrechtler Prof. Murswiek zerlegt AfD-Einstufung des Verfassungsschutzes

«Einzelne verfassungsfeindliche Äusserungen reichen nicht aus, um die gesamte Partei als verfassungsfeindlich einzustufen», so Murswiek. Vielmehr erwecke die aktuelle Argumentation des Verfassungsschutzes den Eindruck, dass lediglich «noch mehr solcher Äusserungen zusammengetragen» worden seien, die schon bisher nicht ausreichten, die AfD zu belasten.

Besonders kritisiert der Experte die fehlende Transparenz: Das entscheidende Gutachten des Verfassungsschutzes sei geheim und somit der öffentlichen Überprüfung entzogen. «Das widerspricht dem demokratischen Transparenzgebot», stellt Murswiek klar.

Ein zentraler Vorwurf gegen die AfD betrifft ihr angeblich verfassungswidriges Verständnis eines ethnisch-abstammungsmässigen Volksbegriffs. Dazu sagt Murswiek: «Die Verwendung eines ethnischen Volksbegriffs allein ist nicht verfassungsfeindlich.» Verfassungswidrig sei ein solcher Begriff nur dann, wenn damit verbunden wäre, bestimmten Staatsbürgern Rechte zu entziehen. Dafür gebe es jedoch keine Belege.

Auch die häufig kritisierte Wortwahl der AfD, etwa der Begriff «Messermigranten», stellt laut Murswiek keine Pauschalbeleidigung dar, solange sie sich auf tatsächliche Straftäter beziehe. Der Verfassungsschutz unterstelle oft pauschale Diffamierungen, liefere dafür aber keine Beweise.

Hinsichtlich eines möglichen Parteiverbotsverfahrens sieht der Jurist hohe Hürden: Selbst wenn extremistische Tendenzen nachgewiesen würden, fehle es an Belegen für ein «planvolles und kontinuierliches Vorgehen» der AfD zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Murswiek warnt vor einem politisch motivierten Umgang mit dem Verfassungsschutzrecht: «Unterstellungen sind keine Beweise.»

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