Verwaltungsgericht hebt Aufenthaltsverbot für Martin Sellner auf
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Verwaltungsgericht hebt Aufenthaltsverbot für Martin Sellner auf

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Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat ein Aufenthaltsverbot gegen den österreichischen Aktivisten Martin Sellner aufgehoben. Das Verbot sei rechtswidrig gewesen, teilte das Gericht mit.

Die Gemeinde Neulingen im baden-württembergischen Enzkreis hatte Sellner im August 2024 untersagt, sich im Ort aufzuhalten. Damit wollte sie eine geplante Lesung des Aktivisten verhindern. Sellner klagte gegen die Verfügung – mit Erfolg. Nach Ansicht des Gerichts fehlten ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass bei der Veranstaltung Straftaten zu erwarten gewesen wären.

FRANK HAMMERSCHMIDT / KEYSTONE
Martin Sellner.
FRANK HAMMERSCHMIDT / KEYSTONE

Die Gemeinde hatte argumentiert, Sellner stelle wegen seiner politischen Positionen und seiner grossen Reichweite eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung dar. Es sei zu befürchten gewesen, dass er bei der Lesung etwa strafbare Volksverhetzung begehen könnte. Das Gericht erklärte jedoch, konkrete Tatsachen für eine solche Annahme seien nicht ausreichend benannt worden.

Zwar habe die Gemeinde nachvollziehbar dargelegt, dass Sellner möglicherweise verfassungswidrige politische Meinungen äussern werde. Allein dies reiche jedoch nicht aus, um ein Aufenthaltsverbot nach dem Polizeigesetz zu verhängen. Wegen der im Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit müsse eine konkrete Gefahr strafbarer Handlungen nachgewiesen werden.

Sellner gilt als Kopf der Identitären Bewegung. Bekannt wurde er unter anderem durch das Konzept der Remigration. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist bislang noch nicht rechtskräftig.

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