Das Verwaltungsgericht Köln untersagt dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vorerst, die AfD als gesichert rechtsextremistisch einzustufen und zu behandeln. Dies entschied das Gericht im Eilverfahren, nachdem die AfD gegen die Einstufung geklagt hatte.
Wie das Gericht mitteilte, muss die Behörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten. Zudem darf der Verfassungsschutz eine entsprechende Einstufung bis dahin nicht öffentlich bekanntgeben. Das Urteil ist anfechtbar. Nächsthöhere Instanz ist das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster.
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AfD-Chefin Alice Weidel sagte der Bild-Zeitung: «Ein grosser Erfolg für die AfD und ein grosser Erfolg für die Demokratie in Deutschland!»
Nach Auffassung des Gerichts liegt zwar eine hinreichende Gewissheit vor, dass es innerhalb der AfD Bestrebungen gibt, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind. Für die gesamte Partei lasse sich daraus jedoch keine verfassungsfeindliche Grundtendenz ableiten.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz war am 2. Mai 2025 nach mehrjähriger Prüfung zu dem Schluss gekommen, der Verdacht gegen die Partei habe sich bestätigt und in «wesentlichen Teilen» zur Gewissheit verdichtet.
Nach Einreichung des Eilantrags hatte der Verfassungsschutz eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben. Damit bezeichnete er die Partei bis zu einer gerichtlichen Entscheidung nicht mehr als gesichert rechtsextremistische Bestrebung.
Die Richter erklärten zugleich, «dass weiterhin der starke Verdacht gegen die Antragstellerin besteht, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu entfalten.» Zudem sei nicht mit «hinreichender Gewissheit» erkennbar, dass die AfD in Regierungsverantwortung nicht «weitere Rechte deutscher Staatsbürger muslimischen Glaubens einschränkt oder verkürzt».