Ein Journalist der Süddeutschen Zeitung hält unter Umständen selbst handgefertigte Zeichnungen für strafrechtlich relevant. Ronen Steinke erklärte in der ARD-Sendung «Caren Miosga», solche Darstellungen könnten die «sexuelle Selbstbestimmung» verletzen.
Steinke sagte wörtlich: «Ich glaube schon, dass es legitim ist, da eine Grenze zu ziehen.» Der promovierte Jurist und leitende Politikredakteur bezog sich auf die Debatte über Deepfakes und digitale Gewalt. Ausgangspunkt war eine Frage der Moderatorin zur Regulierung entsprechender Inhalte, auch im privaten Raum.
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In der Diskussion räumte Steinke zunächst ein: «Also auch gutwillige Menschen zweifeln da eine Sekunde lang.» Anschliessend weitete er den Blick auf analoge Fälle aus. Wenn jemand «mit Stift und Papier einen Filmstar, den er bewundert, […] nackt aus[zieht] und das zeigt», sei dies bisher nicht als strafwürdig betrachtet worden. Dennoch sei es «schon wert, dem Gedanken Raum zu geben», ob auch hier eine Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung vorliegen könne.
Zentral sei für ihn die Möglichkeit der Verbreitung. «Die Gefahr besteht, dass das jemand anders sehen kann», erklärte Steinke. Er zog eine klare Grenze zwischen Gedanken und deren Manifestation: «Was in der Fantasie geschieht, ist das eine. Aber was auf Papier oder am Computer, auf Festplatten passiert, ist etwas anderes.»
Die Sendung stand unter dem Titel «Digitale Gewalt – wie können Frauen besser geschützt werden?». Im Fokus standen Deepfakes, Fake-Profile und die Verbreitung intimer Inhalte. Die Moderatorin Collien Fernandes schilderte dabei ihren eigenen Fall und kritisierte insbesondere rechtliche Lücken bei Fake-Profilen.