Erstmals hat eine aus Nordkorea stammende Person Klage gegen den Diktator Kim Jong Un eingereicht. Die 53-jährige Choi Min Kyung wirft ihm sowie vier weiteren Beamten aus Pjöngjang schwere Menschenrechtsverletzungen vor. Laut Nau.ch wurde sie nach einem gescheiterten Fluchtversuch 2008 nach Nordkorea zurückgeführt und dort fünf Monate lang inhaftiert – in dieser Zeit sei sie sexuell missbraucht, geschlagen, zur Zwangsarbeit gezwungen und systematisch gefoltert worden.
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Choi lebte seit ihrer Flucht 1997 zunächst in China. Erst 2012 gelang ihr die Ausreise nach Südkorea, wo sie heute unter posttraumatischen Belastungsstörungen leidet. «Ich wünsche mir aufrichtig, dass dieser kleine Schritt ein Grundstein für die Wiederherstellung von Freiheit und Menschenwürde wird», sagte sie der südkoreanischen Menschenrechtsorganisation NKDB. «Mein ganzer Körper ist immer noch Zeuge der schrecklichen Menschenrechtssituation in Nordkorea.»
Die Klage ist sowohl zivil- als auch strafrechtlich. Unterstützt wird Choi von der NKDB, welche plant, den Fall auch bei den Vereinten Nationen und dem Internationalen Strafgerichtshof einzureichen. Laut NKDB-Direktorin Hanna Song geht es dabei nicht nur um finanzielle Entschädigung, sondern um symbolische Anerkennung des Unrechts.
Südkoreanische Gerichte haben in der Vergangenheit ähnliche Fälle zugelassen, darunter ein Urteil aus dem Jahr 2023, in dem Nordkorea zur Zahlung von je 50 Millionen Won an drei ehemalige Gefangene verurteilt wurde. Pjöngjang ignorierte das Urteil.
Internationale Menschenrechtsorganisationen dokumentieren seit Jahren systematische Repressionen im nordkoreanischen Strafvollzug – darunter Folter, Diskriminierung und sexuelle Gewalt. Die Klage von Choi gilt als historischer Präzedenzfall.