Die Berliner Polizei ermittelt gegen den Publizisten Rainer Zitelmann wegen eines Hitler-Putin-Vergleichs in sozialen Medien.
Nach Informationen der Neuen Zürcher Zeitung führt das Landeskriminalamt Berlin ein Verfahren wegen des Verdachts der Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen. Hintergrund ist eine von Zitelmann auf der Plattform X geteilte Bildmontage, auf der Adolf Hitler mit Hakenkreuzbinde und der russische Präsident Wladimir Putin gegenübergestellt sind.
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In der Montage werden zwei Aussagen gegenübergestellt. Hitler wird mit dem Satz zitiert: «Gebt mir die Tschechoslowakei, und ich werde niemand anderen angreifen.» Putin wird mit einer ähnlichen Aussage zur Ukraine dargestellt. Die Darstellung soll auf historische Parallelen zur Beschwichtigungspolitik vor dem Zweiten Weltkrieg anspielen.
Die Staatsanwaltschaft wertet den Beitrag jedoch als mögliche Verbreitung eines verbotenen Symbols, weil auf dem Bild Hitlers Hakenkreuzbinde sichtbar ist. Der Vorwurf stützt sich auf Paragraf 86a des deutschen Strafgesetzbuchs. Dieser stellt die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe und sieht Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor.
Zitelmanns Anwalt weist den Vorwurf zurück. In der Bildmontage würden «zwei Kriegsverbrecher einander gegenübergestellt». Die Gegnerschaft zu beiden Figuren sei «offensichtlich erkennbar». Deshalb greife die sogenannte Sozialadäquanzklausel, nach der solche Darstellungen zu Zwecken der Aufklärung oder Kritik erlaubt sein können.
Der Fall reiht sich laut Bericht in mehrere Ermittlungen gegen Publizisten ein, bei denen zugespitzte oder satirische Äusserungen mit Bezug auf nationalsozialistische Parolen strafrechtlich geprüft wurden.