Ein Gericht in Warschau hat die Auslieferung des russischen Archäologen Alexander Butjagin an die Ukraine genehmigt. Dies teilen die polnischen Behörden mit. Kiew wirft dem Wissenschaftler illegale Ausgrabungen auf der annektierten Krim und die Beschädigung von Kulturerbestätten vor.
Der Schaden soll sich laut ukrainischen Angaben auf mehr als 200 Millionen Hrywnja, umgerechnet rund 4,5 Millionen Euro, belaufen. Butjagin war im Dezember 2025 in Warschau vom polnischen Inlandsgeheimdienst festgenommen worden. Grundlage war ein internationaler Haftbefehl der Ukraine. Die Festnahme erfolgte während eines Transits von Amsterdam nach Belgrad.
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Der Archäologe leitete seit 1999 Ausgrabungen in der antiken Stadt Mirmekion auf der Krim. Nach der Annexion der Halbinsel durch Russland im Jahr 2014 wurden die Arbeiten ohne Zustimmung Kiews fortgesetzt. Die Ukraine wertet dies als Verstoss gegen internationales Recht zum Schutz von Kulturgut in Konfliktgebieten.
Butjagin erklärte in einem Interview, er habe im «Interesse der Weltwissenschaft» gehandelt und sich an den faktischen Kontrollverhältnissen vor Ort orientiert. Seine Verteidigung kündigte Berufung gegen die Auslieferung an und bestreitet sowohl die Vorwürfe als auch die Schadenshöhe. Zudem äusserten die Anwälte Bedenken hinsichtlich seiner Sicherheit im Falle einer Überstellung.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. In der Ukraine drohen Butjagin bis zu fünf Jahre Haft. Russische Behörden kritisieren das Verfahren und bemühen sich um seine Rückkehr.