Wenn Russland am Eurovision Song Contest nicht teilnehmen darf, soll dies auch für Israel gelten: EU-Politiker fordern Ausschluss
Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Abonnemente
Jedes Abo eine Liebeserklärung an die Meinungsvielfalt.
AboDigital
Für alle, die Online lesen wollen
Alle Artikel online lesen
E-Paper inklusive
App (iOS & Android)
AboPrint & Digital
Printausgabe & digital jederzeit dabei
Wöchentliche Printausgabe
Alle Artikel online lesen
E-Paper inklusive
App (iOS & Android)
Sind Sie noch nicht überzeugt? Details zu den Abos
Die Weltwoche

Wenn Russland am Eurovision Song Contest nicht teilnehmen darf, soll dies auch für Israel gelten: EU-Politiker fordern Ausschluss

Diesen Brief schrieben Abgeordnete des EU-Parlaments an die Vertreter der Europäische Rundfunkunion. Wir dokumentieren ihn im Wortlaut und übersetzt.

An die Vertreter der Europäischen Rundfunkunion,

die unterzeichnenden Mitglieder des Parlaments wenden sich mit grösstem Respekt, aber auch mit tiefer Besorgnis bezüglich der Teilnahme des Staates Israel am Eurovision Song Contest 2025 an Sie, zu einem Zeitpunkt, da dieser Staat wegen möglicher Kriegsverbrechen und Völkermord im Gazastreifen vor internationalen Gerichten steht, darunter vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) und dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH).

JESSICA GOW / KEYSTONE
epa11334140 Israel submits its score during the grand final of the 68th Eurovision Song Contest (ESC) at the Malmo Arena, in Malmo, Sweden, 11 May 2024
JESSICA GOW / KEYSTONE

Wie allgemein bekannt ist, handelt es sich bei der Eurovision nicht nur um einen Musikwettbewerb, sondern um ein europäisches Kulturereignis mit globaler Sichtbarkeit, dessen Organisation und Werte mit den Grundprinzipien der Menschenrechte und der Menschenwürde im Einklang stehen müssen, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (1948) und den Entschliessungen des Europäischen und des Europarates zum Schutz von Zivilisten in bewaffneten Konflikten entsprechen müssen.

Wir sind daher der Ansicht, dass es dem Geist dieser Veranstaltung und ihrer Wirkung auf die internationale öffentliche Meinung widerspricht, wenn einem Staat, gegen den wegen möglicher Völkermordverbrechen ermittelt wird, gestattet wird, den Eurovision Song Contest als Plattform für Schönfärberei und kulturelle Normalisierung zu nutzen.

Wir möchten daran erinnern, dass die EBU 2022 beschlossen hat, Russland nach der illegalen Invasion der Ukraine auszuschliessen, mit der Begründung, dass seine Teilnahme «den Ruf des Wettbewerbs diskreditiere» und mit den europäischen Werten unvereinbar sei.

Heute besteht ein ähnlicher Kontext: Der Staat Israel sieht sich schweren internationalen Vorwürfen ausgesetzt, während die wahllosen Bombardierungen der Zivilbevölkerung in Gaza weitergehen. Wenn dieses Kriterium auf Russland angewendet wurde, muss es aus Gründen der institutionellen Einheitlichkeit auch auf Israel angewendet werden.

Vor diesem Hintergrund und angesichts unserer Verantwortung für Frieden und Menschenrechte fordern wir die EBU auf:

  • Die Teilnahme des Staates Israel am Eurovision Song Contest 2026 auszusetzen, bis die uneingeschränkte Achtung des humanitären Völkerrechts und der grundlegenden Menschenrechte gewährleistet ist.
  • Klare und transparente Kriterien auf der Grundlage der Menschenrechte für die Zulassung und den Ausschluss von Ländern vom Eurovision Song Contest festzulegen, entsprechend dem Präzedenzfall von 2022.

Wir fordern die EBU nachdrücklich auf, konsequent und verantwortungsbewusst zu handeln und zu zeigen, dass Ethik und Menschenrechte in Bezug auf Kultur und europäische Werte nicht verhandelbar sind.

Mit freundlichen Grüssen

Jaume Asens (Die Grünen/EFA)
Estrella Galán (Die Linke)
Vicent Marzà (Die Grünen/EFA)

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 01.04.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.