Diesen Brief schrieben Abgeordnete des EU-Parlaments an die Vertreter der Europäische Rundfunkunion. Wir dokumentieren ihn im Wortlaut und übersetzt.
An die Vertreter der Europäischen Rundfunkunion,
die unterzeichnenden Mitglieder des Parlaments wenden sich mit grösstem Respekt, aber auch mit tiefer Besorgnis bezüglich der Teilnahme des Staates Israel am Eurovision Song Contest 2025 an Sie, zu einem Zeitpunkt, da dieser Staat wegen möglicher Kriegsverbrechen und Völkermord im Gazastreifen vor internationalen Gerichten steht, darunter vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) und dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH).
JESSICA GOW / KEYSTONE
Wie allgemein bekannt ist, handelt es sich bei der Eurovision nicht nur um einen Musikwettbewerb, sondern um ein europäisches Kulturereignis mit globaler Sichtbarkeit, dessen Organisation und Werte mit den Grundprinzipien der Menschenrechte und der Menschenwürde im Einklang stehen müssen, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (1948) und den Entschliessungen des Europäischen und des Europarates zum Schutz von Zivilisten in bewaffneten Konflikten entsprechen müssen.
Wir sind daher der Ansicht, dass es dem Geist dieser Veranstaltung und ihrer Wirkung auf die internationale öffentliche Meinung widerspricht, wenn einem Staat, gegen den wegen möglicher Völkermordverbrechen ermittelt wird, gestattet wird, den Eurovision Song Contest als Plattform für Schönfärberei und kulturelle Normalisierung zu nutzen.
Wir möchten daran erinnern, dass die EBU 2022 beschlossen hat, Russland nach der illegalen Invasion der Ukraine auszuschliessen, mit der Begründung, dass seine Teilnahme «den Ruf des Wettbewerbs diskreditiere» und mit den europäischen Werten unvereinbar sei.
Heute besteht ein ähnlicher Kontext: Der Staat Israel sieht sich schweren internationalen Vorwürfen ausgesetzt, während die wahllosen Bombardierungen der Zivilbevölkerung in Gaza weitergehen. Wenn dieses Kriterium auf Russland angewendet wurde, muss es aus Gründen der institutionellen Einheitlichkeit auch auf Israel angewendet werden.
Vor diesem Hintergrund und angesichts unserer Verantwortung für Frieden und Menschenrechte fordern wir die EBU auf:
- Die Teilnahme des Staates Israel am Eurovision Song Contest 2026 auszusetzen, bis die uneingeschränkte Achtung des humanitären Völkerrechts und der grundlegenden Menschenrechte gewährleistet ist.
- Klare und transparente Kriterien auf der Grundlage der Menschenrechte für die Zulassung und den Ausschluss von Ländern vom Eurovision Song Contest festzulegen, entsprechend dem Präzedenzfall von 2022.
Wir fordern die EBU nachdrücklich auf, konsequent und verantwortungsbewusst zu handeln und zu zeigen, dass Ethik und Menschenrechte in Bezug auf Kultur und europäische Werte nicht verhandelbar sind.
Mit freundlichen Grüssen
Jaume Asens (Die Grünen/EFA)
Estrella Galán (Die Linke)
Vicent Marzà (Die Grünen/EFA)