Weshalb die Schweiz den «Bilateralen III» nicht zustimmen darf: Ein Erfahrungsbericht
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Weshalb die Schweiz den «Bilateralen III» nicht zustimmen darf: Ein Erfahrungsbericht

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Weshalb die Schweiz den «Bilateralen III» nicht zustimmen darf: Ein Erfahrungsbericht
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Als CEO der Schweizer Niederlassung einer europäischen Kommunikations-Holding habe ich vor einigen Jahren «Europa» erlebt. Kaum zum CEO befördert, ordnete das europäische Headquarter gleich zu Beginn neue Arbeitsverträge für alle Mitarbeitenden an. Darin gab es keinen Lohnschutz mehr, und die Mitgliedschaft bei Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbänden wurde ausgeschlossen.

Peter Klaunzer/Keystone
Bundespräsident Guy Parmelin und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Brüssel.
Peter Klaunzer/Keystone

Als Nächstes wünschte das europäische Headquarter, unsere Kunden- und Mandatsverträge dem EU-Recht zu unterstellen. Zum Glück haben sich einige unserer Kunden geweigert und mit dem Verlassen meines Unternehmens gedroht. Wir hatten in der Folge zwei Rechtsgrundlagen: Für die europäischen Kunden und Mandate galt europäisches Recht, für die meisten lokalen, schweizerischen Kunden galt Schweizer Recht.

Natürlich hatte ich als CEO immer auf Schweizer Recht gepocht, auch bei den internationalen Mandaten. Denn dieses ist übersichtlich und klar, und mit dem Rechtssitz in der Schweiz konnten auch die hiesigen Gerichte über Streitfälle – von denen es glücklicherweise wenige gab – urteilen. Bei den internationalen Mandaten riskierte die europäische Gruppe, bis und mit der obersten Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof prozessieren zu müssen. Das geschah auch in zwei Fällen und endete in einem endlosen, jahrelangen Streit.

Bezüglich der Konditionen und Verträge mit unseren Kunden und Mandanten mussten wir europäische Konditionen übernehmen. Für mich und die Schweizer Firma war dies katastrophal, denn die Lohnkosten und die gesamten Gestehungskosten sowie die drei Sprachen in der Schweiz machen die Kommunikationsarbeit mindestens dreimal teurer als auf EU-Ebene. In der täglichen Arbeit bedauerten die Schweizer Niederlassungen der internationalen Kunden diese Tatsache, wiesen aber darauf hin, dass wir ganz einfach diese Konditionen akzeptieren müssen. In der Folge waren für uns die internationalen Mandate finanziell ein Verlustgeschäft. Unsere Souveränität war massiv eingeschränkt, und wir hatten nicht die leiseste Chance, etwas zu ändern.

Die europäische Gruppe konzentrierte sich immer mehr auf die fünf grossen europäischen Länder Deutschland, das Vereinigte Königreich, Frankreich, Spanien und Italien. Die meisten Entscheidungen wurden zugunsten dieser Länder gefällt. Die kleinen Länder hatten das Nachsehen. Investitionen wurden in den grossen Ländern getätigt.

Die Vernachlässigung der kleinen Staaten hatte zur Folge, dass ich zusammen mit elf anderen kleinen Ländern das europäische Headquarter mit dem Verlust der Souveränität und den miserablen Mandatskonditionen konfrontierte. In der Folge formierte das europäische Headquarter eine Gruppe der «Small countries in Europe» und mandatierte mich mit deren Leitung. Nach zwölf Monaten entdeckte ich, dass das Ganze eine Farce war, die kleinen Länder unter meiner Leitung keine Kompetenz hatten und sich auf europäischer Ebene nichts änderte. Ein Jahr später kündigte ich.

Im Verlauf der Jahre wurden wir plötzlich mit «International Management Fees» belastet. Natürlich um die europäische Bilanz aufzubessern, zu Lasten der kleinen Länder. Die neuen EU-Anbindungs-Verträge sehen eine Verpflichtung zu regelmässigen Zahlungen an die EU vor. Man beginnt bewusst klein, ohne zu wissen, in welchen grossen Schritten diese Beitragszahlungen erhöht werden. Das wird eine dauerhafte finanzielle Belastung für die Schweiz. Der jährliche Beitrag von 350 Millionen Franken von 2030 bis 2036 plus zusätzliche Zahlungen bis 2029 ist erheblich.

Fazit: Wir hatten keine direktdemokratische Mitbestimmung. Wir konnten nicht mehr frei entscheiden, was für die Schweizer Niederlassung das Wichtigste war. Die langfristige Souveränität der Schweizer Niederlassung war deutlich gefährdet.

Peter Marti ist Inhaber der Kreativagentur Marti Communications in Zürich.

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