Das ZDF verpflichtet Talkshow-Gäste und Experten dazu, nicht mit Personen oder Organisationen zusammenzuarbeiten, die auf Sanktionslisten stehen. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ). Demnach hat der Sender seinen Mitwirkendenvertrag um eine «Anlage zu den Sanktionsbestimmungen» ergänzt.
Laut der Zeitung müssen Mitwirkende zusichern, «weder direkt noch indirekt mit natürlichen oder juristischen Personen zusammenzuarbeiten, die auf einer nationalen oder internationalen Sanktionsliste oder sogenannten Terrorliste stehen, insbesondere solchen der EU, der UN, der OFAC oder anderer zuständiger Behörden».
MONIKA SKOLIMOWSKA / KEYSTONE
Das ZDF erklärte auf Anfrage der SZ, die Klausel betreffe «nur die Zusammenarbeit mit Mitwirkenden im Ausland». Zugleich berichtet die Zeitung, dass auch Mitwirkende in Deutschland die entsprechende Anlage erhalten hätten. Der Sender bezeichnete die Anpassung als «Routinemassnahme zur Sicherstellung von rechtlichen Vorgaben», die im vergangenen Jahr eingeführt worden sei.
Hintergrund ist auch die mögliche Anwendung von US-Sanktionsrecht. Das ZDF teilte mit: «Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei einer Tätigkeit im Ausland auch der Anwendungsbereich des US-Sanktionsrechts eröffnet sein. Verstösse gegen diese Bestimmungen haben rechtliche Konsequenzen.»