Die Stadt Zürich verschärft ihre Vermietungspraxis: Wer in einer städtischen Wohnung lebt, aber die vorgeschriebene Mindestbelegung unterschreitet, muss mit Konsequenzen rechnen, berichtet das Schweizer Fernsehen. Besonders betroffen sind Einzelpersonen in grösseren Wohnungen – etwa wenn jemand allein eine 4-Zimmer-Wohnung nutzt. Die Betroffenen werden aufgefordert, entweder neue Mitbewohner zu suchen oder umzuziehen.
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Hintergrund ist die rekordtiefe Leerwohnungsziffer von nur 0,1 Prozent – schweizweit der niedrigste Wert. Per Juli 2025 standen in der gesamten Stadt nur 235 Wohnungen leer. Bereits 2019 hatte Zürich Regeln zur Belegung und eine Einkommensgrenze bei städtischen Wohnungen eingeführt. Neu ist, dass diese Vorschriften nun auch auf bestehende Mietverhältnisse angewendet werden. Bisher galten sie lediglich für Neuverträge.
Laut einem Sprecher der Liegenschaften Stadt Zürich gelten rund 1100 städtische Wohnungen als unterbelegt. Davon seien etwa 150 «stark unterbelegt, also mit zwei oder mehr fehlenden Personen. In solchen Fällen werde schriftlich informiert und ein Wohnungswechsel empfohlen – notfalls mit Ersatzangebot. Erst wenn keine Lösung gefunden wird, droht die Kündigung.
Ab 2028 soll zudem auch die Einhaltung der Einkommensgrenze flächendeckend überprüft werden. Die Umsetzung war zuvor durch einen Rechtsstreit verzögert worden. Das Bundesgericht stellte sich 2024 jedoch auf die Seite der Stadt: Wohlhabende hätten keinen Anspruch auf besonders günstigen Wohnraum.