Zuger Löffel-Gate: Ein Wirt verlangt 2.50 Franken für einen zweiten Dessert-Löffel. Warum er nicht gleich eine Strafgebühr erhebt, wenn man das Restaurant betritt, bleibt sein Rätsel
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Zuger Löffel-Gate: Ein Wirt verlangt 2.50 Franken für einen zweiten Dessert-Löffel. Warum er nicht gleich eine Strafgebühr erhebt, wenn man das Restaurant betritt, bleibt sein Rätsel

Um sicher zu sein, dass auch jene Personen, die über die Feiertage verreist sind, Kenntnis davon haben, welcher Skandal gerade den Kanton Zug erschüttert, sei an dieser Stelle die unlängst von der Zeitschrift Beobachter aufgedeckte Löffel-Affaire in Erinnerung gerufen.

Gemäss dieser stellt ein hier nicht namentlich erwähnter Wirt in einer Oberägerer Landbeiz für einen zweiten Dessertlöffel 2.50 Franken in Rechnung. Im Zentrum der Debatte steht die verbreitete Praxis, wonach nur eine Person einen Nachtisch bestellt, die zweite jedoch einen separaten Löffel verlangt und mitisst.

© KEYSTONE / PETER KLAUNZER
A student counts the cutlery in the restaurant, pictured at the hospitality management school Ecole Hoteliere de Lausanne in Lausanne, Canton of Vaud, Switzerland, on May 18, 2017
© KEYSTONE / PETER KLAUNZER

Zu unser aller Erstaunen sieht sich besagter Wirt seit dem Bekanntwerden seiner Sondergebühren mit massiver Kritik konfrontiert, gleichsam einem medialen Shitstorm ausgesetzt. Es gehe nicht an, sei kleinlich und unsympathisch, so der Tenor, allein für die Benutzung eines Löffelchens dem Kunden zusätzliche Kosten aufzubrummen. Der Gast sei schliesslich König!

Diesem antiquierten Verständnis von Gastfreundschaft sei entschieden widersprochen: Die Argumentation des Wirtes, ein Mitesser besetze auch ohne eigene Dessertbestellung einen (bequemen) Stuhl und brauche Platz, sollte nun wirklich jedem halbwegs vernünftigen Gast einleuchten – mehr noch! Es wäre endlich an der Zeit, dass der Branchen-Verband für seine bezahlenden (!) Mitglieder Guidelines zur Verfügung stellt mit Inputs für Preisaufschläge jedweder Art.

So könnte bei Gästen ein Bewusstsein geschaffen werden, mit wie viel Aufwand der Betrieb eines Restaurants verbunden ist, vor allem wenn kein Lockdown ist und keine Corona-Entschädigung bezahlt wird.

Konkret: Preisaufschläge für Gäste, die auf Apéro oder Vorspeise verzichten, in dieser Zeit gleichwohl im warmen Speisesaal sitzen und sich dabei – jeglichen Anstand vermissend – auch noch vergnüglich mit dem Tischpartner unterhalten. Preisaufschläge für Gäste, die für den Verzehr ihres Steaks ein speziell dafür geeignetes Messer verwenden und obendrein auch noch Extrawünsche bezüglich Garstufe (rare, medium, well done o. ä.) formulieren.

Preisaufschläge für Gäste, die sich erdreisten, die Toilette aufzusuchen, darüber hinaus Papier, Seife und Handtuch beanspruchen, obwohl ein WC-Besuch bei weitsichtiger Planung nun wirklich vor- oder nach dem Restaurantbesuch in den eigenen vier Wänden stattfinden könnte.

Nur in einem Punkt fällt es schwer, der Argumentationskette des Wirtes zu folgen. Den erregten Gemütern, die zwar vom Dessert des Partners probieren wollen, aber nicht bereit sind, für die dadurch entstehenden Kosten beziehungsweise Umstände aufzukommen (vom Energieverbrauch, der das Reinigen und Trocknen des zusätzlichen Bestecks verursacht, haben wir noch gar nicht gesprochen), rät er nämlich Folgendes: Die Gäste mögen doch bitte die Dessertportion gemeinsam geniessen, aber nur mit einem Löffel. Recht hat er!

Irgendwie ist das doch auch romantischer. Das Problem mit der besetzten Stuhlfläche durch Dessert-mitessende Gäste würde somit allerdings nicht entschärft und liesse sich in letzter Konsequenz nur dadurch lösen, indem die Dessertprofiteurin (bei den Begleitesserinnen handelt es sich bekanntlich meistens um Frauen) dem Dessertbesteller auf den Schoss sitzt.

Und jetzt: Zahlen bitte!

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