Zur Korrumpierung des Stimmvolks ist dem Bundesrat jedes Mittel recht. Die Lügnerei in der EU-Politik geht weiter
Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Abonnemente
Jedes Abo eine Liebeserklärung an die Meinungsvielfalt.
AboDigital
Für alle, die Online lesen wollen
Alle Artikel online lesen
E-Paper inklusive
App (iOS & Android)
AboPrint & Digital
Printausgabe & digital jederzeit dabei
Wöchentliche Printausgabe
Alle Artikel online lesen
E-Paper inklusive
App (iOS & Android)
Sind Sie noch nicht überzeugt? Details zu den Abos
Die Weltwoche

Zur Korrumpierung des Stimmvolks ist dem Bundesrat jedes Mittel recht. Die Lügnerei in der EU-Politik geht weiter

Den Unterwerfungspolitikern in der Landesregierung und in der Bundesverwaltung ist jedes Mittel recht, um die Schweiz an die marode EU anzudocken. Und um den Bürgern das Recht der Gesetzgebung zu entwinden und nach Brüssel zu verlagern.

Der neuste Streich besteht in den Fanfarenstössen über den angeblichen «Durchbruch» beim angeblichen «Lohnschutz». Dieser wird in den Anpassungsmedien als «innenpolitischer Fortschritt» gefeiert, denn in einigen Massnahmen hätten die Sozialpartner Einigkeit mit dem Bundesrat erzielt. Der Freiheitsverlust durch die EU-Anbindung soll jetzt obendrein noch mit der Bleiplatte eines unfreieren, bürokratischeren Arbeitsmarkts belastet werden.

© KEYSTONE / ALESSANDRO DELLA VALLE
Swiss Federal President Viola Amherd, right, shakes hands with European Commission President Ursula von der Leyen, right, before a bilateral meeting on Friday, December 20, 2024 in Bern, Switzerland
© KEYSTONE / ALESSANDRO DELLA VALLE

Dabei muss jedem Kenner der EU-Institutionen klar sein, dass der Europäische Gerichtshof als von der Schweiz als letztgültig akzeptierte Instanz den jetzt ausgehandelten «Lohnschutz» in spätestens zehn Jahren mit einem Federstrich für ungültig erklären wird. Weil er den Grundsätzen des EU-Binnenmarkts widerspreche …

Wie schamlos der Bundesrat in seiner Europapolitik jeweils das Ja des Stimmvolkes erschleicht, hat die Vergangenheit immer wieder gezeigt. Die Personenfreizügigkeit mit der EU erreichte man mit der Lüge, die Zuwanderung würde pro Jahr höchstens 8000 bis 10.000 Personen betragen.

Die Zustimmung zu den Verträgen von Schengen/Dublin erschlich man sich mit der Lüge, es gebe dann weniger Kriminalität und weniger Asylanten, dafür mehr Sicherheit. Auch stand im Abstimmungsbüchlein, die Vorlage des Beitritts zum Schengen-Raum koste jährlich nur gerade 7,4 Millionen Franken – in Wahrheit sind es mittlerweile gegen 400 Millionen.

Die von Volk und Ständen angenommene, in der Verfassung festgeschriebene Masseneinwanderungsinitiative wurde mit einem völlig wirkungslosen vorgeblichen «Inländervorrang» «umgesetzt», in Wahrheit aber schlicht ignoriert.

Bei der ebenfalls vom Souverän beschlossenen Ausschaffungsinitiative versprach die offizielle Politik eine «pfefferscharfe Umsetzung». Mit dem Resultat, dass verurteilte kriminelle Ausländer heute nur in rund der Hälfte der Fälle ausgewiesen werden. Auch hier wurde das Volk brandschwarz angelogen.

Jetzt soll die Lügnerei weitergehen, nur um vom Volk ein Ja zur Europapolitik zu erschwindeln. Schade, dass FDP und Mitte-Partei diesen zutiefst unehrlichen, seit Jahren praktizierten Betrug zusammen mit den europhilen Linken mitmachen. Dies in der leider nicht unbegründeten Hoffnung, dass in der Schweiz Lügen lange Beine haben.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 01.04.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.