Zweierlei Mass bei der Todesstrafe: Während Bundesbern bei etablierten Vollstreckern auf diskrete Diplomatie setzt, stellt es Israel öffentlich an den Pranger
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Zweierlei Mass bei der Todesstrafe: Während Bundesbern bei etablierten Vollstreckern auf diskrete Diplomatie setzt, stellt es Israel öffentlich an den Pranger

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Zweierlei Mass bei der Todesstrafe: Während Bundesbern bei etablierten Vollstreckern auf diskrete Diplomatie setzt, stellt es Israel öffentlich an den Pranger
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Bern setzt ein Zeichen: Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) will den Botschafter Israels einbestellen, nachdem die Knesset ein Gesetz verabschiedet hat, das die Todesstrafe für Terroristen vorsieht. Die Schweiz bekräftigt damit ihre klare Haltung gegen die Todesstrafe – eine Position, die sie weltweit vertritt, auch gegenüber Staaten wie Saudi-Arabien, China oder den Vereinigten Staaten von Amerika.

David Wolfgang Ebener/Keystone
Justitia mit Waage (Symbolbild)
David Wolfgang Ebener/Keystone

In der Regel geschieht dieses Engagement jedoch leise: über diplomatische Kanäle, in internationalen Gremien oder in vertraulichen Gesprächen. Das EDA agiert meist zurückhaltend. Doch im Fall Israels wählt es eine andere Lautstärke.

Bei Staaten, in denen die Todesstrafe fest verankert ist und regelmässig angewendet wird, bleibt die Schweiz deutlich diskreter. In Saudi-Arabien etwa gehört die Todesstrafe zu den zentralen Instrumenten des Strafsystems, mit zahlreichen Hinrichtungen jedes Jahr. Zwar hat Bern nach Massenhinrichtungen wiederholt interveniert, doch geschah dies hinter verschlossenen Türen, ohne sichtbare politische Inszenierung. Auch gegenüber China, wo Organisationen wie Amnesty International von Tausenden Hinrichtungen jährlich sprechen, erfolgt Kritik vor allem im Rahmen von Dialogen und Resolutionen. Die Vereinigten Staaten von Amerika werden zwar ebenfalls kritisiert, doch ebenfalls primär auf diplomatischem Weg.

Umso bemerkenswerter ist der Kontrast: Ausgerechnet Israel, das die Todesstrafe in seiner Geschichte nur in einem einzigen Fall vollstreckt hat, wird nun öffentlich ins Zentrum gerückt. Das geplante Gesetz ist zweifellos problematisch, doch indem Israel gezielt ins Visier genommen wird, betreibt das EDA eine Ungleichbehandlung – und misst mit zweierlei Mass. Durchaus möglich zudem, dass Berns Intervention etwas voreilig ist. Denn gegen das Gesetz haben israelische Menschenrechtsorganisationen und Oppositionspolitiker beim obersten Gericht Israels Rekurs eingelegt. Sie begründen den Schritt damit, dass die Regelung grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien verletze, insbesondere das Recht auf Leben, die Gleichbehandlung vor dem Gesetz sowie internationale Verpflichtungen Israels im Bereich der Menschenrechte. Durchaus möglich also, dass Berns Intervention etwas voreilig ist. Denn das EDA rügt bereits zu einem Zeitpunkt, da in Jerusalem rechtsstaatlich noch gar nicht abschliessend entschieden ist.

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