Sie halten Schuhe für etwas Unproblematisches? Nicht so die Europäische Union. Wer in einem EU-Land ein Paar Stiefel kauft, bekommt eine 32-seitige «Gebrauchsanleitung» in zwölf Sprachen mitgeliefert:
«Das angebotene Modell trägt die Aufschrift CE, das heisst es erfüllt die wesentlichen Anforderungen der europäischen Richtlinie EWG/89/686 über die persönlichen Schutzausrüstungen. Ausserdem wurde es von einer gemeldeten europäischen Stelle einem EG Baumuster unterzogen. Anwartung: Dieser Stiefel wurde entwickelt um Schutz zu gewähren vor dem Ausrutschen auf nicht festen Böden. [...] Die auf dem Produkt angebrachte Kennzeichnung EN 345 garantiert das Vorhandensein einer Zehenkap ...