Seit 1999 gehört Elke Bouwer* zu jenen Zeitgenossinnen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Damals trennte sich die gebürtige Holländerin von ihrem Gatten (einem Berner), mit dem sie zwei Jahre zuvor eine Tochter gezeugt hatte. Als alleinerziehende Mutter war ihr eine Arbeit nicht mehr zuzumuten. Zwar stellte der Scheidungsrichter 2005 erstaunt fest, dass die Tochter gar nie bei der Mutter gelebt hatte, sondern beim Vater. Gutachter waren denn auch zum Schluss gekommen, dass das Mädchen bei diesem besser aufgehoben war. Deshalb teilte das Gericht – eine Rarität – das Sorgerecht dem Vater zu.
Die Holländerin blieb der Fürsorge trotzdem erhalten. Dafür gab es gute Gründe. Gemä ...