Wenn der Staat plant, bedeutet das meist viel Bürokratie. Das zeigt sich bei der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV), mit der erneuerbare Energie gefördert werden soll. Die KEV wird aus einer Abgabe auf dem Stromkonsum gespeist, die ab nächstem Jahr laut Gesetzgeber maximal 0,9 Rappen pro Kilowattstunde betragen kann. Millionen an Franken, die eigentlich den Betreibern von Solarpanels, Windrädern, Kleinwasser- und Biomasse-Kraftwerken zugedacht sind, Âkommen aber nicht bei diesen an, sondern versickern im sogenannten Vollzug. Ein Bericht im Auftrag des Bundes zur Wirksamkeit der KEV hat ergeben, dass die Vollzugskosten 2010 hohe 7 Prozent ausmachten, was 5,2 Millionen Franken ents ...