Die kantonalen Migrationsbehörden können heute aufgrund des Ausländergesetzes Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen von ausländischen Sozialhilfeempfängern entziehen. Ostschweizer Kantone überprüfen Bewilligungen bereits ab einer Sozialhilfeschuld von 25 000 Franken; der Kanton Aargau tut dies erst bei 50 000 respektive 80 000 Franken, je nachdem, ob jemand eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung hat.
580 000 Franken für vier Iraker
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