Deutscher Aussenpolitik wohnte schon früh ein Element von Erpressung inne. Zur Zeit der Hallstein-Doktrin zum Beispiel, also von Mitte der fünfziger bis zum Ende der sechziger Jahre, drohte die Bundesrepublik allen Ländern, die diplomatische Beziehungen zur DDR aufnehmen wollten, mit «Gegenmassnahmen». Diese konnten von «wirtschaftlichen Sanktionen bis zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit dem betreffenden Staat» reichen (Wikipedia).
Nun hat die politisch inzwischen gereifte und territorial erweiterte Bundesrepublik wieder ein Problem, das sich auf dem Verwaltungsweg nicht lösen lässt. Abschiebungen nichtanerkannter Asylbewerber ...