Sechzehn Jahre zum Ersten. Achtzehn Jahre zum Zweiten. Als am Montag das Urteil am Turiner Berufungsgericht im Asbest-Prozess gefällt wurde, wähnte man sich auf einer Auktion. Die italienischen Richter hatten die Gefängnisstrafe gegen den Schweizer Industriellen Stephan Schmidheiny gegenüber der ersten Instanz noch einmal um zwei Jahre nach oben gedrückt, eine Farce für einen Rechtsstaat. Achtzehn Jahre. Ein Strafmass, welches gewöhnlich über gedungene Mörder verhängt oder höchstens noch bei vorsätzlichen Tötungsdelikten ausgesprochen wird.
Dass sich Stephan Schmidheiny solches in italienischen Eternit-Firmen hätte zuschulden kommen lassen, ist schlichtweg absurd. Skanda ...