Zwar gehört der Schutz des Ungeborenen im Christentum zu den Glaubensgeboten. Der römisch-deutsche Kaiser beurteilte 1532 die Abtreibung der «lebendigen» Frucht als Totschlag, sei er nun die Folge äusserer Gewalt von Schlägen auf den Bauch oder der Einnahme fruchtabtreibender Mittel. Dennoch finden sich in Kräuter- und Hebammenbüchern einschlägige Angaben über Pflanzen, Zäpfchen, Magie oder das Hüpfen. Sofern die Mutter überlebte, blieben Abtreibungen meistens unentdeckt.
Seit der Aufklärung sieht man in der abtreibenden Frau weniger die handelnde Mörderin als das verführte Opfer. Im 19. und 20. Jahrhundert anerkannten entsprechende Gesetze medizinische Gründe zur Abtreibung ...