Bei Verfassungsfragen ist die historische Entstehung eines Rechtsinstituts von besonderer Bedeutung. Weder die Bundesverfassung von 1848 noch diejenige von 1874 kannten die Verfassungsinitiative auf Teilrevision (die sogenannte Partialrevision) der Bundesverfassung. Erste Versuche zu deren Einführung fanden zwar 1874 statt. Erst in den Jahren 1890/91 kam der Durchbruch. Die Mehrheit des Bundesrates befürwortete das neue Volksrecht nur in der Form der allgemeinen Anregung, im Ständerat und dann auch im Nationalrat setzte sich jedoch die formulierte Partialinitiative durch.
Voraus ging eine heftige Debatte in der Öffentlichkeit. Gegen das neue Volksrecht wurde eingewendet, es sei ein gef ...