Es war das übliche Ritual. Als Justizministerin Karin Keller-Sutter letzte Woche verkündete, die Einreisebeschränkungen würden auch für Asylsuchende gelten, protestierte die Flüchtlingshilfe umgehend: «Asylsuchende an der Grenze abzuweisen, ohne ihnen Zugang zu einem Asylverfahren zu gewähren, verstösst gegen zwingendes Völkerrecht.» Das Staatssekretariat für Migration winkte ab. Da die Schweiz von sicheren Nachbarn umgeben sei, könnten die Migranten ihr Asylgesuch auch in den betreffenden Ländern stellen.
Rückschaffung war legal
Was gilt nun? Nicht einmal die Richter von Strassburg wissen es. Am 3. Oktober 2 ...