Früher kam das «gelbe Wägeli», um einen psychisch Kranken zwangsweise in der Psychiatrie unterzubringen. Isolation, teilweise Bestrafung und Arbeit waren die verfügbaren Behandlungsmethoden der damaligen «Irrenärzte». Heute dient die Fürsorgerische Unterbringung (FU) dem Schutz der Betroffenen oder Dritter. In der Schweiz werden jährlich etwa 18.000 Erwachsene gegen ihren Willen in psychiatrische Kliniken eingewiesen. Die FU greift erheblich in die Grundrechte der Eingewiesenen ein, weshalb sie gesetzlich streng geregelt ist. Nur Fachärzte und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) dürfen sie für maximal sechs Wochen anordnen.
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