Volksmusik, geht das Vorurteil, sei heimattümelnde Hege des bluemeten Tröglis. Das ist, versteht sich, ein Irrtum. Klar heften sich an Jodel, Betruf und Ländler unterschiedlicher Herkunft, an Alphornchöre heimatliche Gefühle. Aber «tümlich» sind sie so wenig wie das Volk selbst. In Wahrheit ist Volksmusik grenzenlos, Verwandte des Alphorns finden sich bis in die Mongolei, und was wir, befeuert durch die Ekstasen von Schwing- und Jodlerfesten, für unser angestammtes folkloristisches Eigentum halten, ist in Wahrheit gemeinsames alpenländisches Kulturgut. An dem gibt es, entgegen gelegentlichen politischen Vereinnahmungen, kein Eigentumsrecht. ...