In ihrer Berufung gegen das vom Bezirksgericht Meilen verfügte Schreibverbot bezüglich der Affäre um Zürcher Richterin XY* warfen die Anwälte der Weltwoche vorab die Frage auf, ob die nun zuständigen Oberrichter überhaupt in der Lage seien, unbefangen zu urteilen. Denn XY amtiert zeitweise als Oberrichterin, ihr Ehemann gar in Vollzeit. Überdies hatte das Zürcher Obergericht bereits mehrmals via Medienstelle zugunsten von XY Stellung bezogen. Auf ein konkretes Ausstandsbegehren gegen die Gesamtbehörde wurde verzichtet, da diesem aus rechtlichen Überlegungen von vornherein wenig Erfolg beschieden gewesen wäre. Es blieb daher beim Appell an die Richter, sich der Gewissensfrag ...