Mörgelis Kolumnen-Titel «Verwirrendes zum Binnenmarkt» (Weltwoche Nr. 28/16) passt perfekt. Verwirrendes Âverbreitet er mit folgender Aussage: «Wir haben von den europäischen Grundfreiheiten nur die nachteilige Personenfrei-zügigkeit erhalten. Die Freiheiten bezüglich Dienstleistung, Waren und Kapital bleiben uns bis heute verwehrt.» Was Mörgeli unterschlägt: Die Schweiz hätte die vier Grundfreiheiten haben können.Die damalige EG bot den Nicht-Mitgliedern den Beitritt zum EWR an, also die volle Teilnahme am Binnenmarkt, mit seinen vier Grundfreiheiten. Das Schweizer Stimmvolk lehnte den EWR-Beitritt im Referendum vom 6. Dezember 1992 ab.
Dazu trugen zwei SVP-Spitzenpolitiker ent ...