Würde die CO2-Gesetzgebung nach den gleichen Kriterien beurteilt, wie Vermögensverwaltung und Kollektivanlagen reguliert werden, hätten die Klimapolitiker Verfahren wegen Unseriosität oder Betrugs und Berufsverbote am Hals. Im Moment läuft im Parlament die Aushandlung zum verfeinerten CO2-Gesetz – und zwei der wichtigsten Grundlagen sind vollständig faul.
Anlagebetrüger in der Klimapolitik
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