Landauf, landab stehen sich die Unternehmer derzeit die Beine in den Bauch. Ihre Läden sind geschlossen. Tristesse, wohin das Auge blickt. Dabei steht in der Bundesverfassung: «Die Wirtschaftsfreiheit ist gewährleistet.» Einen einklagbaren Anspruch darauf gibt es aber nach herrschender juristischer Auffassung nicht. Gestandene Unternehmer sind jetzt auf die Mildtätigkeit des Staats angewiesen, den sie finanzieren. Das Dasein als Fürsorgeempfänger ist etwas, was viele von ihnen bis ins Mark ihres Selbstverständnisses trifft. Statt staatlichen Zuwendungen nachzujagen, würden sie ihre Geschäfte lieber öffnen und – mit aller epidemio ...