Am 7. Mai hat das Bundesstrafgericht wieder einmal entschieden: Ramazan X. (Name geändert) soll an die Türkei ausgeliefert werden. Die verschiedensten Instanzen haben sich während der vergangenen zwei Jahrzehnte schon in verschiedenen Verdikten über verschiedenste Auslieferungs-, Asyl-, Flüchtlings- und Härtefall-Begehren des Kurden geäussert. Doch solche Urteile, so scheint es, sind für den Türken bloss unverbindliche Empfehlungen. Mit Hilfe findiger Anwälte ist es ihm stets gelungen, den Schweizer Rechtsstaat auszuhebeln.
Am 2. Mai 1989 wurde Ramazan X. vom 2. Schwurgericht der anatolischen Provinzhauptstadt Gaziantep für schuldig befunden, am 9. November 198 ...