Von den hiesigen Medien wenig beachtet, wälzt die Europäische Union gegenwärtig ihr Dublin-System grundlegend um. Dieses bestimmt die Zuständigkeit der zurzeit 28 EU-Staaten und der vier assoziierten Länder Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen für die Behandlung der Asylgesuche. Seit Mitte 2013 gilt die Verordnung Dublin III, ergänzt mit dem Eurodac-System zur Regelung der Abnahme von Fingerabdrücken. Erklärtes Ziel ist es, die Zuständigkeit der Staaten für die Bearbeitung eines Asylgesuchs festzulegen und gleichzeitig zu gewährleisten, dass sämtliche Asylgesuche ordentlich behandelt werden. Unklare Zuständigkeiten ...