Wer sich ein lebensnahes Rechtsempfinden bewahrt, der ärgerte sich schon, dass der höchste Gerichtshof in Strassburg die Klage gegen die Schweiz annahm, über die er am Dienstag entschied:
Eine heute 62-jährige Coiffeuse aus Ex-Jugoslawien stürzte 1995 auf den Hinterkopf, weil ein Motorrad sie auf dem Fussgängerstreifen angefahren hatte. Sie erlitt eine Gehirnerschütterung; fünf Monate später meinte aber ein Arzt am Universitätsspital Zürich, sie könne wieder normal arbeiten. Die Unfallversicherung strich deshalb nach einem weiteren ÂUnter-such mit demselben Befund ihre Leistungen per Januar 1997. Dagegen wehrte sich das Opfer; das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich ...