«De quoi s’agit-il?», pflegte der spätere Marschall Foch seine Analysen an der Pariser Militärschule einzuleiten. Worum es eigentlich geht, das scheint beim Polittheater um einen nationalrätlichen GPK-Bericht zum Abgang des früheren Bundesanwalts Valentin Roschacher kaum jemanden zu interessieren.
Es geht zum einen um Fragen vor allem rechtlicher Natur zum Verhältnis zwischen dem Vorsteher des EJPD und dem Bundesanwalt. Ein Bundesanwalt, bei dessen Kündigung ein ziemlich breiter – und jetzt offensichtlich vergessener – Konsens darüber bestand, dass er weder fachlich noch menschlich für sein Amt geeignet war. Christoph Blocher hatte in einem Auslieferungsfall dem ihm administr ...