«Die SchülerInnen besuchen sauber und Âanständig gekleidet die Schule. Der vertrauensvolle Umgang untereinander bedeutet, dass die Schule ohne Kopfbedeckung Âbesucht wird. Aus diesem Grund ist das Tragen von Caps, Kopftüchern und Sonnenbrillen während der Schulzeit untersagt.»(Aus der Schulordnung der Volksschulgemeinde Bürglen TG)
Noch immer ist das Verbot von Kopfbedeckungen im Elternmerkblatt «Schul-Abc» der Volksschule Bürglen festgehalten – durchgesetzt wird es allerdings seit Frühjahr 2011 nicht mehr: Zwei vierzehnjährige Mazedonierinnen reichten damals ein Gesuch ein, ihr Kopftuch aus religiösen Gründen während des Unterrichts tragen zu dürfen.
Das Gesuch durchlie ...