Ein Mann warf einen schweren Abfallsack auf einen Kehrichtwagen und verletzte sich dabei an der Schulter. Kein Unfall, befanden die Gerichte. Es habe sich um eine «alltägliche Handlung ohne gesteigertes Gefährdungspotenzial» gehandelt. Ebenso taxierten die Gerichte die Schulterverrenkung beim Heben einer schweren Bücherkiste nicht als Unfall. Im Heben einer Kiste liege «nichts Programmwidriges».
Eine Verletzung nach dem «unkontrollierten Aufstehen aus der Hocke» erachteten die Gerichte aber als Unfall. Der Betroffene habe sich beim Aufstehen nach rechts gedreht, weil er von einer Person angesprochen worden sei. Die erforderliche äussere Einwirkung sei damit gegeben. Anders war es j ...