Weder besass die Schweiz je Kolonien, noch war sie je ein Nazistaat. Doch beim Umgang mit Kunst aus der Kolonial- und Nazizeit schütten sich unsere Kulturverantwortlichen kübelweise Asche aufs Haupt. Ihr vorauseilender Gehorsam führt dazu, dass hiesige Kunstwerke auf fast jede noch so abwegige Forderung herausgegeben werden. Dies, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden oder damit sich gewisse Personen als makellose Moralisten präsentieren können. Mittlerweile haben sich etwa in den USA Anwaltskanzleien ganz auf solche Rückgabeforderungen spezialisiert und kassieren dabei schamlos die Hälfte des Wertes solcher Kunstwerke.
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