Es begab sich ein junger Herr, klassisch pomadisierte Haare, anständig gekleidet, zu seiner Verhandlung ans Zürcher Obergericht. Abgewendet haben wollte er die erste Verurteilung des Bezirksgerichts Winterthur zu vier Monaten Gefängnis bedingt.
Der Angeklagte, Italiener von Geburt, war an einem Abend im Mai 2001 mit dem dunkelvioletten Golf seines Bruders ein wenig im Quartier herumgefahren. Wollte seinen Vater im Schrebergarten abholen und musste vorher noch etwas erledigen. Nämlich zwei Mädchen, elf und dreizehn, zufällig seinen Weg kreuzend, etwas zeigen. Er hielt also an, liess die Scheibe der Beifahrertür herunter, deutete auf sein entblösstes Glied und machte «so hin und her» ...