Die Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf will das Bankgeheimnis auch in der Schweiz zerstören und damit den Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und -betrug auflösen. Was würde das für den gewöhnlichen Lohnbezüger bedeuten?
Solange Unselbständigerwerbende nur über einen Lohnausweis verfügen, hat das keine Konsequenzen. Sobald sie aber Schwarzarbeit leisten oder ein Sparkonto nicht angeben, würden auch sie wie Steuerbetrüger kriminalisiert und strafrechtlich verfolgt.
Und für Selbständigerwerbende?
Sie stehen neu immer mit einem Fuss vor dem Strafrichter. Bis jetzt gingen über das Geschäft verbuchte Privatferien noch als gewöhnliche Steuerhinterziehung durch und hat ...