Befehl aus Strassburg
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Befehl aus Strassburg
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Kommentar

Befehl aus Strassburg

Die Schweiz dürfe einen mehrfach verurteilten Drogendealer und Sozialhilfeempfänger nicht ausschaffen, urteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Was darf sich ein Ausländer in der Schweiz erlauben, ohne eine Wegweisung befürchten zu müssen? Spätestens seit der Ausschaffungs­­initiative wird darüber hitzig diskutiert. Obwohl das Volk 2010 mit 53 Prozent Ja gestimmt hatte, wurde die Initiative nicht umgesetzt, da sie gegen das Völkerrecht verstosse. Eine neue Wegmarke in der Debatte setzte diese Woche der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. Er urteilte über den Fall eines Nigerianers, der gegen eine ­Ausschaffung in seine Heimat rekurrierte. 2001 war der 41-jährige Mann mit falschen Papieren eingereist. Nachdem sein Asylgesuch abgelehnt worden war und er das Land verlassen musste, kehrte er zw ...
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