Clemens S. kann sich freuen. Das Zürcher Obergericht hat letzte Woche entschieden, dass der vorbestrafte deutsche Schläger in der Schweiz bleiben darf, obschon die gesetzlichen Voraussetzungen für die Landesverweisung erfüllt sind. Das Freizügigkeitsabkommen gehe vor, so die Richter. Keinen Grund zur Freude haben dagegen all jene Schweizerinnen und Schweizer, die sich 2010 an der Urne für eine konsequente Wegweisung krimineller Ausländer ausgesprochen und der Ausschaffungsinitiative der SVP zum Durchbruch verholfen haben: Sie müssen sich belogen und betrogen vorkommen. Das Urteil lässt auch das eidgenössische Parlament schlecht ausÂsehen: Sein angeblich so «pfefferscharfes» Auss ...