Als erster renommierter Steuerrechtler hat der Basler Professor Urs R. Behnisch den Entscheid des Bundesgerichts zum degressiven Steuertarif des Kantons Obwalden analysiert. Behnischs Urteil über den Richterspruch, der das Obwaldner Steuergesetz kurzerhand als verfassungswidrig erklärte, ist vernichtend: «Aufgrund der bisherigen Rechtsprechung wäre ein anderes Urteil zu erwarten gewesen.» In materieller Hinsicht kritisiert der Wissenschaftler im neusten «Jusletter» den apodiktischen Lausanner Rechtsspruch als undifferenziert. Richtiggehend zerpflückt wird der Entscheid der Richter, auf die Beschwerden überhaupt einzutreten, obwohl die Einsprecher nach gängiger Praxis dazu gar nicht ...