Eine Abstimmungsbeschwerde lohnt sich, selbst wenn auf sie nicht eingetreten wird wie im Falle der auf den 27. September illegal anberaumten Volksabstimmung über die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der IV. Der eingeschriebene Brief kostet nur fünf Franken; der auf vier Seiten gewunden formulierte abschlägige Bescheid ist dann gratis und politisch sehr aufschlussreich.
Zunächst lernt der Beschwerdeführer aus der Feder der Berner Staatsschreiberei, dass die Kantone gar keine selbständig handelnden Organe mehr sind, sondern nur noch die ferngesteuerten Tentakel des Bundes. Zwar wären sie per Gesetz verpflichtet, die «erforderlichen Anordnungen» zur korrekten Durchführung von B ...