In einem der weltweit grössten Fälle von staatlich organisierter Kriminalität und Geldwäsche hat Bundesstaatsanwalt Patrick Lamon einen Entscheid gefällt, der auf Protokollen beruht, die mit grosser Wahrscheinlichkeit unter Anwendung von psychischem und physischem Zwang zustande gekommen sind. Der Präsident des Obersten Gerichtshofs von Usbekistan hat jedenfalls noch 2018 freimütig eingeräumt, dass die Folter Teil der dortigen Strafverfolgung sei. Die Uno-Antifolterkonvention von 1984 verbietet allerdings auch der Schweiz, Aussagen in Strafverfahren zu berücksichtigen, die unter Anwendung von Folter zustande gekommen sind.
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