Alain Berset, Kahlschläger, darf sich freuen. Der SP-Gesundheitsminister hat vor Bundesgericht einen wichtigen Sieg errungen. Die Richter kommen in ihrem Urteil vom 29. März zum Schluss, dass die Anpassungen in der Tarifstruktur Tarmed von 2012 und die 2014 eingeführten linearen Kürzungen bei verschiedenen ärztlichen Leistungen rechtens waren. Der Bundesrat dürfe bei seinen Eingriffen auch «politischen Anliegen Rechnung tragen», so das Gericht. Dies bleibt umstritten. Auch die 2018 eingeführten neuen Tarife werden von vielen Ärzten als nicht sachgerecht und nicht wirtschaftlich eingestuft (siehe «Bersets Kunstfehle ...