Zugegeben, ich war während langer Jahre kein grosser Freund der Landsgemeinde und teilte die Skepsis vieler: In der öffentlichen Versammlung gibt es kein StimmÂgeheimnis. Jeder sieht, wie der Sohn, der Nachbar oder der Angestellte abstimmen und wen sie wählen. Ein wortgewaltiger Landammann vermag die Versammlung über Gebühr zu beeinflussen. Das Handmehr ist bei knappem Abstimmungsausgang kaum zu ermitteln ... Und dann erinnert man sich noch an die verstockten Innerrhödler, die ihren Frauen das Stimmrecht mehrmals verweigert hatten. Es brauchte einige beherzte Appenzellerinnen, welche die Sache vor Bundesgericht brachten und 1990 jene politischen Rechte erzwangen, die für die übrig ...