In der Weltwoche vom 11. August kritisiert der Zürcher Staatsrechtler und Rechtsphilosoph Andreas Kley die Selbstbestimmungsinitiative scharf. Mit Blick auf den Verfassungsgrundsatz «Das Völkerrecht ist zu beachten» kommt er zum Schluss, dieser sei keineswegs so auszulegen, dass «Völkerrecht vor dem Landesrecht stets Vorrang Âhabe». Das ist einleuchtend, aber die gegenüber der Internationalisierung skeptischen Politiker haben es eben verpasst, damals beim Art. 5 Abs. 4 den Vorbehalt «sofern dieses nicht die Grundrechte und die politischen Rechte der Verfassung verletzt» anzufügen. Sie sahen nicht, dass unser Gemein-wesen in Âeiner Weise mit der Entwicklung der völkerrechtlic ...