Ein Einrichtungsunternehmen aus Zürich bewirbt sich um einen Auftrag des Kantons. Es geht um ein Einrichtungskonzept und die Lieferung von Möbeln.
Private Unternehmer, welche die öffentliche Hand als Kunden möchten, wissen: Nun kommt viel Papier auf sie zu. Das Beschaffungswesen der Kantone ist gnadenlos und bis ins Kleinste durchreglementiert. Belegen müssen Betriebe unter anderem, dass sie das Gewünschte in der erforderlichen Qualität und zeitgerecht liefern oder bauen können. Darüber hinaus haben Unternehmen Vorgaben bezüglich Arbeitsbedingungen und Ökologie zu erfüllen.
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