Zunächst die News: Adrian Strässle, ehemaliger Mitarbeiter im St. Galler Migrationsamt und Informant der Weltwoche im Fall Keller-Sutter, ist von der St. Galler Staatsanwaltschaft der «mehrfachen Verletzung des Amtsgeheimnisses» für schuldig befunden worden. Der ausÂserordentliche Staatsanwalt Herbert Brogli verhängte gegen den Whistleblower eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 110 Franken – was 6600 Franken entspricht. Zudem muss Strässle eine Busse von 1000 Franken bezahlen sowie die Kosten des Verfahrens übernehmen, die sich auf 3020 Franken belaufen – inklusive «besonderer Auslagen», womit vor allem die RollkomÂmando-mässige Hausdurchsuchung durch Sonde ...